Kieferorthopädie

9 Mai 2018
 Kategorien: Zahnarzt, Blog

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Mittels der Kieferorthopädie, wie sie beispielsweise bei der Dr. Renate Wrensch Facharztpraxis für Kieferorthopädie angeboten wird, wird sichergestellt, dass Schäden, wie sie beispielsweise durch eine falsche Zahnstellung entstehen können, vermieden werden. Durch eine falsche Stellung der Zähne kann es zu einer starken Abnutzung der Zähne kommen, was in weiterer Folge zu Problemen mit dem Gebiss an sich, aber auch zu Folgeschäden im Bereich des Kiefers führen kann. Die meisten Probleme mit dem Gebiss oder den Zähnen werden durch genetische Faktoren, beispielsweise die Ausprägung der Kiefermuskulatur und die Größe und Breite des Kiefers, verursacht.

Daneben sind auch Verhaltensfehler der Patienten und Patientinnen in Bezug auf die Mundhygiene manchmal der Auslöser gesundheitlicher Probleme, die in den Bereich der Kieferorthopädie fallen. Durch die Erkenntnisse der Kieferorthopädie ist es möglich Schäden zu verhindern oder zu korrigieren. Beispielsweise kann der Verlust von Milchzähnen durch Karies in der frühen Kindheit dazu führen, dass der Kiefer sich nicht richtig entwickeln kann und kleiner bleibt als es für die zweiten, bleibenden Zähne sein sollte. In der Folge kommt es häufig zu einer Engstellung der Zähne, die nicht nur in Bezug auf die Mundhygiene eine Problematik darstellen. Die Kieferorthopäden kümmern sich vorwiegend um die Beseitigung und Prävention von Folgeschäden, die zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Patienten führen könnten.

Außerdem sind auch Korrekturen am Gebiss und Kiefer aufgrund einer ästhetischen Problematik das Aufgabengebiet dieser Fachärzteschaft. Bezüglich der Korrektur eines Fehlbisses oder einer Zahnfehlstellung ist nicht immer eine Operation nötig. Hier können Zahnspangen zum Einsatz kommen, die sowohl als fixe Zahnspangen, wie auch als herausnehmbare Variante angeboten werden. In der Kieferorthopädie entscheidet der Facharzt über die richtige Therapiemaßnahme und damit auch darüber, welche Art von Zahnspange angewandt werden sollte oder ob der operative Weg zur Beseitigung gesundheitlicher Probleme zielführender ist. Dabei kann man sich auf den fachkundigen Rat dieses spezialisierten Mediziners verlassen. Da eine medizinische Tätigkeit im Bereich der Kieferorthopädie einen gesetzlich geschützten Berufsstand darstellt, der nur nach Absolvierung eines Medizinstudiums und anschließender Facharztausbildung ausgeübt werden kann, ist sichergestellt, dass nur Ärzte und Ärztinnen in der Kieferorthopädie arbeiten, die nach bestem Wissen und Gewissen handeln.

Dieser Berufskodex, der neben dem hypokratischen Eid zur Ausübung des Berufs nach neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft verpflichtet, ist durch strenge Regelungen seitens der Wissenschaftsgesellschaft abgesichert. Krankenkassen listen zudem nur Kieferorthopäden, die neben den nötigen Qualifikationen auch Kompetenzen nachweisen können. Die Verpflichtung zur ständigen Fort- und Weiterbildung gewährleistet, dass sich Patienten und Patientinnen in einer Ordination, die in einem Vertragspartnerverzeichnis gelistet ist, sicher aufgehoben fühlen können. Auch für Wahlärzte und Wahlärztinnen gelten diese qualitätssichernden Maßnahmen. Im Interesse der Krankheitsprävention ist der Dienst der Kieferorthopäden ein nicht ersetzbares Gut des Gesundheitssystems.