Zahnarzt - ein umfassendes Berufsbild

1 August 2018
 Kategorien: Gesundheit & Medizin, Blog

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Die Berufsbezeichnung Zahnarzt dürfen Absolventen eines Medizinstudiums tragen. Die Tätigkeit in diesem Fachbereich dürfen nur Personen ausüben, denen eine entsprechende Berufszulassung ausgesprochen worden ist. Durch die Approbationen dürfen Zahnärzte sowohl im Angestelltenverhältnis tätig werden als auch eine eigene Praxis als Selbstständiger eröffnen. Die Tätigkeiten des Zahnarztes sind breit gefächert und erfordern ein umfassendes Fachwissen und sehr hohe Kompetenz. Die Behandlung von diversen Zahn- und Munderkrankungen nimmt in der täglichen Arbeit eine zentrale Rolle ein. Es fallen allerdings noch viele weitere Arbeiten an, die das Berufsbild des Zahnarztes abrunden. Hierdurch wird die Komplexität dieses Berufes einmal mehr deutlich. Die Prävention, Vorsorge und Beratung der Patienten gehört hierbei ebenfalls hinzu. Durch kompetente Ratschläge kann der Facharzt helfen, Erkrankungen und schmerzhafte Entzündungen bereits im Vorfeld zu verhindern. 

Die Ausbildung und deren Inhalte

Studenten müssen an einer Hochschule das Studium der Zahnmedizin absolvieren, um später die Tätigkeit als Zahnarzt aufnehmen zu können. Das Studium umfasst insgesamt 10 Semester, welche sich in je zwei gleich große Abschnitte aufteilen. Hierbei handelt es sich um einen theoretischen Teil an der Hochschule und einen praktischen Teil, welcher in einer Klinik absolviert werden muss. Während dieser Zeit sind mehrere Prüfungen vorgesehen, die bestanden werden müssen, um die Studienzeit erfolgreich abzuschließen. Neben der naturwissenschaftlichen- und der zahnärztlichen Vorprüfung findet dann letztendlich die zahnärztliche Abschlussprüfung statt. Wenn die Prüfungen erfolgreich bestanden worden sind und das Staatsexamen erteilt wurde, muss der Antrag auf die Approbation gestellt werden. Durch die Approbation erhält der Absolvent die Befähigung zur Ausübung seines Berufes. 

Weiterbildungen für Zahnärzte

Zahnärzte haben die Möglichkeit, sich nach einem abgeschlossenen Studium der Zahnmedizin in verschiedenen Fachbereichen weiterzubilden. Diese Weiterbildungen vergrößern den Tätigkeitsbereich des Zahnarztes und erfordern in der Regeln weitere Semester eines erneuten Studiums. Die Kieferorthopädie zählt hierbei zu den beliebtesten Feldern, die nach dem klassischen Studium angestrebt werden. Die Weiterbildung zum Kieferorthopäden wird auf insgesamt vier weitere Jahre angesetzt. In dieser Zeit muss der Absolvent mindestens ein Jahr in einer kieferorthopädischen Fachklinik verbringen, um sich auch die nötige Praxiserfahrung im Alltag anzueignen. Das Erkennen von Fehlstellungen der Zähne ist hierbei die zentrale Tätigkeit. Durch entsprechende technische Möglichkeiten können dann medizinische Korrekturen durchgeführt werden. Am Ende der Weiterbildung muss zudem eine Prüfung vor der zuständigen Zahnarztkammer abgelegt werden. Wenn diese Prüfung erfolgreich absolviert worden ist, darf der Absolvent zukünftig die Berufsbezeichnung Fachzahnarzt für Kieferorthopädie verwenden. Zusätzlich kann auch die Weiterbildung Fachzahnarzt für Oralchirurgie durchlaufen werden. Die Weiterbildungszeit beläuft sich hierbei ebenfalls auf vier weitere Jahre. Schwerpunkte sind hierbei die gesamte Mund- und Kieferheilkunde. Eine Prüfung muss auch in dieser Kategorie vor der Zahnarztkammer abgelegt werden.