Welche Aufgaben übernimmt der Pflegedienst?

20 Juli 2021
 Kategorien: Gesundheitsfürsorge Kliniken, Blog

Teilen

Es kann in jedem Alter passieren. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Laufe des Alters benötigt man Pflege. Diese gehört zum Aufgabenfeld des Pflegedienstes. Er übernimmt die Versorgung der ihm anvertrauten Menschen. Dabei kann der Auftragnehmer alle Funktionen wahrnehmen oder aber unterstützend wirken. Das gilt vor allem für Menschen, die in ihren eigenen vier Wänden versorgt werden können. So werden auch die Pflegeheime entlastet.
Von der Palliativversorgung wird gesprochen, wenn sich der Patient in seiner letzten Lebensphase befindet. Dabei wirkt die Auftragnehmerin oft auf unterstützende und überwachende Weise. Die Aufsicht hat der Palliativmediziner. Er betreut den Patienten in den eigenen vier Wänden. Dazu kommen die für die Palliativpflege geschulten Mitarbeiter und die Angehörigen des Kranken. Letztere werden für diesen Zeitabschnitt von ihrem Arbeitgeber für die Pflege ihres Angehörigen freigestellt. Für den Einsatz der Pflegekräfte benötigt der Versicherte eine ärztliche Verordnung, mit der er sich an eine zugelassene Anbieterin wendet. Diese rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Kranken- oder Pflegekasse ab. Für diesen Zweck muss der Patient einer Pflegestufe zugeordnet werden. In den meisten Fällen kommt ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der betreffenden Krankenkassen direkt zum Patienten. Hier verschafft er sich ein Bild von der Ausgangslage und spricht gleichzeitig mit der zuständigen examinierten Pflegekraft.

Der eingeschaltete Pflegedienst greift während seiner Arbeit auf eine Reihe von technischen Hilfsmitteln zurück, mit denen sich sowohl die Lage des Patienten als auch die Arbeitsbedingungen der Helfer erleichtern lassen. Hierzu gehört beispielsweise ein Pflegebett, das mit unterschiedlichen Funktionen ausgestattet ist. Das Gleiche gilt für Rollstühle und mobile Toilettenwagen.

Die Aufgaben der Mitarbeiter sind sehr vielfältig. Am Morgen und Abend führen sie die Grund- und Körperpflegen durch. Diese umfassen beispielsweise das Duschen, Waschen und Baden. In kurzen Intervallen kommt auch die Fußpflege hinzu, da der Patient diese nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen kann. Außerdem kümmern sich die Pflegekräfte – mit Unterstützung der Angehörigen – um die Zahnpflege und die Toilettengänge. Kann der Patient seine Nahrung nicht mehr aus eigener Kraft zubereiten, verkleinern die Mitarbeiter die Mahlzeit und führen sie ihrem Schützling in kleinen Portionen zu.

Benötigt der Patient Medikamente, dann werden ihm diese ebenfalls vom Pflegedienst verabreicht. Sollte er außerdem Morphin benötigen, so sind die Palliativschwestern und Palliativpfleger zum Spritzen berechtigt. Darf der Betroffene aufstehen, wird er von den Mitarbeitern auf Wunsch an- und ausgezogen.
Sie übernehmen im Auftrag des Arztes auch die Überwachung des Blutdrucks und des Blutzuckerspiegels. Letzterer ist besonders bei Diabetikern wichtig, da eine Über- oder Unterzuckerung zum Koma führen kann.
In den meisten Fällen – vor allem in ländlichen Gebieten – liegen die Einsatzorte kilometerweit voneinander entfernt. Dort nutzen die Pflegekräfte des Pflegedienstes unternehmenseigene Fahrzeuge, mit denen sie die berufsbedingten Ausrüstungen problemlos transportieren.