Was eine gute Krankengymnastik erbringen kann

7 Februar 2023
 Kategorien: Gesundheitsfürsorge Kliniken, Blog

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Was darf man von einer guten Krankengymnastik alles erwarten? Hierbei kommt es sicher auch auf die Art der Beschwerden an, die man behandelt sehen möchte. Doch bevor man sich für die Inanspruchnahme solcher Maßnahmen entscheidet, ist es unbedingt wichtig, die Frage der Finanzierung zu klären. Hierbei sind vor allem Unterschiede zwischen gesetzlich Versicherten und Privatpatienten von Bedeutung. Die Krankengymnastik wird häufiger auch als Physiotherapie bezeichnet.


Wie man als Patient einer gesetzlichen Krankenkasse derartige Leistungen bekommt
Wer Leistungen in diesem Bereich erhalten möchte und bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann nicht einfach selbst in einer Praxis für Physiotherapie vorstellig werden und dann über die Chipkarte abrechnen lassen. Zunächst braucht es eine Verordnung durch den Hausarzt. Ist diese nicht vorhanden, wird die Leistung zur Privatsache und der Patient muss alle anfallenden Kosten aus eigener Tasche tragen. Um eben dies zu verhindern, ist die Verordnung von hoher Bedeutung. Außerdem kann der behandelnde Physiotherapeut anhand der Verordnung genau erkennen, welche körperlichen Bereiche behandelt werden sollen und wo konkret ein Problem vorliegt.


Nicht immer reicht der Besuch beim behandelnden Hausarzt für die Überweisung
Es steht somit fest, dass man ohne Verordnung keine Leistungen im Bereich der Physiotherapie erhält, bzw. sonst selbst die Kosten tragen muss. Ausnahmen gibt es nur bei Privatpatienten, die jedoch ohnehin eine Privatrechnung bekommen, wenn die Leistungen im ambulanten Bereich durchgeführt werden sollen. Der Hausarzt kann durch seine Untersuchungen nicht immer ohne jeden Zweifel feststellen, woher die Beschwerden kommen. Ist dies der Fall, so wird er ein MRT veranlassen. Als Patient wird man somit zum MRT überwiesen und geht dann mit den entsprechenden Bildern zum Physiotherapeuten.


Physiotherapie im stationären Bereich
Patienten können auch auf Station im Klinikum nach einer Operation krankengymnastische Leistungen erhalten. Vor allem ältere Patienten sind hier besonders häufig betroffen. Eine weitere Überweisung oder auch Verordnung durch den Hausarzt ist dann nicht notwendig. Die Kosten sind somit vollständig abgedeckt.


Ambulante Dienste im Bereich der Physiotherapie eigenständig nutzen

Patienten, die Leistungen im Bereich der Physiotherapie bzw. Krankengymnastik erhalten möchten, wenden sich in der Regel an eine entsprechende Praxis. Inzwischen gibt es jedoch auch viele mobile Dienste, die man beauftragen kann. Solche Dienstleistungen sind in erster Linie für Menschen von Bedeutung, die ganz besonders immobil sind und sich deswegen nicht in eine Praxis begeben können. Hier ist dann wiederum unbedingt die Finanzierung zu klären. In keinem Fall darf man im eigenen Ermessen einen solchen Dienst bestellen und dann im Nachgang mit der eigenen Krankenkasse abrechnen. Einige dieser Anbieter sind auch vorrangig auf Privatpatienten ausgerichtet. Jedoch können auch gesetzlich versicherte Personen alle Leistungen auf Rechnung erhalten.

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